Die curriculare Grundlage für die Abiturprüfung 2012
Inhaltlich wurde die curriculare Grundlage der Abiturprüfung 2012
vorbereitet. G8- und G9-Schülerinnen und -Schüler sitzen in denselben
Kursen. Für die G8-Schülerinnen und -Schüler gilt der Bildungsplan
2004, für die G9-Schülerinnen und -Schüler der Kursstufenplan 2001.
In allen Fächern der schriftlichen Abiturprüfung 2012 sind deshalb
Schnittmengen des verpflichtenden Kursstufen- bzw. Bildungsplans
erstellt worden, die als Grundlage für gemeinsame Prüfungsaufgaben
dienen. Inhalte, die nicht in beiden Plänen enthalten sind, fallen in
der Schriftlichen Abiturprüfung 2012 weg. Für den weitergehenden
Unterricht in der gemeinsamen Kursstufe gilt der Bildungsplan 2004.
Die curricularen Schnittmengen sind als "Ergänzende Hinweise" in den
Schwerpunktthemenerlass Abitur 2012 aufgenommen worden. Er wurde
bereits am 10. Juni 2009 zusammen mit dem Schwerpunktthemenerlass 2011
versandt und liegt damit den Gymnasien rechtzeitig vor Eintritt des
Doppeljahrgangs in die Einführungsphase der Oberstufe mit Beginn des
Schuljahrs 2009/2010 vor.
Die Schulen haben jetzt über ein Schuljahr Zeit, sich ohne Zeitdruck
und ausführlich auf die gemeinsame Kursstufe und das Abitur 2012
vorbereiten zu können. Besondere Fortbildungsmaßnahmen für die
Lehrkräfte zum Abitur 2012 sind nicht erforderlich, da die curricularen
Schnittmengen zwangsläufig seit 2001 unterrichtet werden. Die
Lehrerinnen und Lehrer werden sich im kommenden Schuljahr 2009/10
hinsichtlich der Hinführung der Klassen 10 (G8) und 11 (G9) auf die
gemeinsame Kursstufe in den Fachschaften absprechen; auch können die
Schulen im kommenden Schuljahr 2009/10 mit geeigneten pädagogischen
Maßnahmen die Zusammenführung der beiden Jahrgänge vorbereiten und
unterstützen.
Die Unterrichtsversorgung in der gemeinsamen Kursstufe
Grundlage der Entscheidung für eine gemeinsame Kursstufe im Jahre
2005 war nicht die Absicht, Ressourcen einzusparen. Die
Zuweisungsregelung für die Oberstufe der Schuljahre 2010/11 und 2011/12
wird daher angepasst und die Grundzuweisung in der gemeinsamen
Kursstufe so gestaltet, als ob eine Getrenntführung der beiden
Jahrgänge vorgenommen würde.
Dabei wird aus fachlicher und pädagogischer Sicht dringend
empfohlen, die beiden Jahrgänge in gemeinsamen Kursen zu unterrichten.
Die beschriebene Grundzuweisung hat nicht den Zweck, eine getrennte
Führung der Kursstufen zu ermöglichen, sondern eröffnet jedem Gymnasium
vielmehr Spielräume, besondere Arbeitsbelastungen abzufedern und die
gemeinsame Kursstufe gut umzusetzen.
Sonderzuweisung für Zusatzbelastungen bei Beratung und Organisation
Aufgrund des Eintritts der beiden Jahrgänge in die Einführungsphase
der Oberstufe im Schuljahr 2009/10 entstehen den Schulen in den beiden
Schuljahren der gemeinsamen Kursstufe Zusatzbelastungen durch eine
aufwändigere Organisation und Stundenplangestaltung sowie durch einen
erhöhten Bedarf an Beratung und Berufsorientierungsmaßnahmen; dazu
kommen im Abiturjahr 2012 noch weitere Zusatzbelastungen durch
Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen. Die Zusatzbelastungen
enden mit dem Abschluss der Abiturprüfung 2012.
Für die Zusatzbelastungen durch eine aufwändigere Organisation und
Stundenplangestaltung erhalten die Gymnasien des Landes eine zeitlich
begrenzte Sonderzuweisung von rund 70 Deputaten für das Schuljahr
2010/11 und von rund 115 Deputaten für das Abiturjahr 2011/12.
Für die Oberstufenberatung aller rund 27.600 G8-Schüler, die im
Schuljahr 2009/10 die Klasse 10 besuchen werden, fällt ein zeitlich
begrenzter Zusatzbedarf bis zum Abitur 2012 jeweils im Umfang von rund
50 Deputaten an. Die Entlastung für die Oberstufenberatung im kommenden
Schuljahr 2009/10 wird ab dem 1. Februar 2010 erfolgen.
Die Raumsituation und die Lernmittelausstattung der Schulen
Sofern ein Gymnasium über die im Modellraumprogramm aufgeführten
Räume verfügt, sind in der gemeinsamen Kursstufe räumliche Engpässe an
den Schulen nicht zu erwarten. Im Einzelfall kann sich aber, abhängig
von der konkreten Ausstattung der Fachräume und der
Lehrmittelsammlungen, ein Anpassungsbedarf ergeben.
Aufgrund der gemeinsamen Kursstufe entsteht vorübergehend ein
zusätzlicher Bedarf an Lernmitteln. Dieser Bedarf ist nicht nur vom
bereits vorhandenen Lernmittelbestand an der einzelnen Schule, sondern
auch vom Profil und vom Kursangebot am jeweiligen Gymnasium, von der
Kurswahl der Schülerinnen und Schüler sowie von den je nach
pädagogischer Entscheidung hierfür vorgesehenen Lernmitteln abhängig.
Ein landesweit gültiger oder konkreter Betrag je Schule bzw. je
Schülerin und Schüler lässt sich daher nicht beziffern. Die für
zusätzliche Lernmittel anfallenden Aufwendungen der Schulträger im Jahr
2010 fließen in die Auswertung der Rechnungsabschlüsse der kommunalen
Haushalte der Schulträger ein, die im Jahr 2012 vorliegen wird. Diese
wird Grundlage für die Festsetzung der Sachkostenbeiträge 2013 sein, so
dass die Mehraufwendungen im Rahmen der pauschalierten
Berechnungssystematik nachträglich ausgeglichen werden.
Die schriftliche und mündliche Abiturprüfung 2012
Auch in der Sondersituation 2012 kann der übliche Zeitrahmen für die schriftliche und mündliche Abiturprüfung gewahrt bleiben.
Der Zeitraum der schriftlichen Abiturprüfung 2012 liegt unmittelbar
vor den Osterferien, zwischen dem 20. und 27. März 2012 und bezieht
ausnahmsweise einen Samstag (24. März 2012) als Prüfungstag ein. Um die
Gymnasien während der schriftlichen Abiturprüfung 2012 nicht noch
zusätzlich zu belasten, wird der Anmeldetermin für die weiterführenden
Schulen außerhalb dieses Zeitraums auf den 28. und 29. März gelegt.
Außerdem wird den Gymnasien empfohlen, für die Durchführung der
schriftlichen Abiturprüfung 2012 möglichst große Räume (Aula,
Sporthalle) zu organisieren, um die Anzahl der Aufsicht führenden
Lehrkräfte und damit den entstehenden Unterrichtsausfall möglichst
gering zu halten.
Die mündliche Abiturprüfung 2012 liegt nach den Pfingstferien,
zwischen dem 12. Juni und dem 29. Juni 2012. Angesichts der erhöhten
Zahl der mündlichen Prüfungen wird der üblicherweise zweiwöchige
Prüfungszeitraum um vier Tage erweitert. Grundsätzlich wird den
Gymnasien empfohlen, die Schülerinnen und Schüler der gemeinsamen
Kursstufe verstärkt für die Wahl des Seminarkurses zu gewinnen und so
die Anzahl der mündlichen Prüfungen 2012 zu reduzieren.
Die Ausgabe der Abiturzeugnisse erfolgt spätestens am Freitag, 29. Juni 2012.
Trotz der erhöhten Anzahl von Abiturientinnen und Abiturienten soll
die Abiturprüfung 2012 "so normal wie möglich" gestaltet und
Unterrichtsausfall so weit wie möglich vermieden werden. Einerseits
wird wie in jeder Abiturprüfung auch im Jahr 2012 das bewährte
dreistufige Korrekturverfahren durchgeführt. Uneingeschränkt und im
bestehenden Umfang beibehalten wird auch die eingeführte Regelung
hinsichtlich der Korrekturtage für die betroffenen Lehrkräfte. Zur
Entlastung der Erstkorrektoren sind die drei Tage nach Abschluss der
schriftlichen Abiturprüfung bis zum Beginn der Osterferien, also der
28., 29. und 30. März 2012, für die Abiturienten unterrichtsfrei. Die
Organisation der Korrekturtage wird dem Management der Schulen
überlassen. Es bietet sich aber an, in diesen für die Abiturienten
unterrichtsfreien Zeitraum die Korrekturtage zu legen.
Für die Zweitkorrektur sind bis zu drei Korrekturtage vorgesehen.
Den Schulen wird empfohlen, in eigener Verantwortung im Abitur 2012
ausnahmsweise zwei verbindliche Termine für Korrekturtage festzulegen;
in Einzelfällen kommt bei besonders belasteten Lehrkräften ein
individuell in Absprache mit der Schulleitung festgelegter Korrekturtag
dazu. Die Schulen gewinnen durch die beiden verbindlichen Korrekturtage
Planungssicherheit. Ein längerer Zeitraum mit Unterrichtsausfall
aufgrund von Korrekturtagen wird vermieden. Eine solche Lösung vor Ort
setzt eine regionale Abstimmung der Gymnasien und die Einbeziehung der
Gremien, insbesondere des Elternbeirats, voraus. Die Gestaltung des
Unterrichts während der beiden verbindlichen Korrekturtage liegt in der
Verantwortung der Schule.
Bei der Drittkorrektur wird die eingeführte Regelung beibehalten; der
Drittkorrektor erhält in Absprache mit der Schulleitung bis zu zwei
Korrekturtage.
Die Schulen werden gebeten, sich bei der Planung des Unterrichts im gesamten Abiturzeitraum 2012 eng mit den Eltern abzustimmen.
Weitere Entlastungsmaßnahmen für die Schulen
In der Zeit der gemeinsamen Kursstufe und des Abiturs 2012 werden
weitere Entlastungen für die allgemein bildenden Gymnasien geschaffen.
So wird die gymnasiale Lehrerfortbildung die besonderen Bedingungen
an den Schulen in der gemeinsamen Kursstufe berücksichtigen. Die im
Rahmen der Fortbildungen zum kompetenzorientierten Unterricht
vorgesehenen zentralen und regionalen Fortbildungsveranstaltungen
werden im Zeitraum der gemeinsamen Kursstufe gestreckt. Der
Abiturzeitraum 2012, also die erste Hälfte des Kalenderjahres 2012,
wird von gymnasialen Fortbildungen weitgehend freigehalten.
In allen Fächern mit Schwerpunktthemen in der schriftlichen
Abiturprüfung ist in gewissen Abständen ein Wechsel der
Schwerpunktthemen üblich. Während der gemeinsamen Kursstufe sollen sich
die Lehrkräfte aber nach Möglichkeit weder in neue Abiturthemen
einarbeiten noch je nach Jahrgangsstufen verschiedene Abiturthemen
unterrichten müssen. Deshalb wird ein solcher Schwerpunktthemenwechsel
im Abitur 2013 nach Möglichkeit vermieden; in allen Fächern außer in
den Fächern Sport und Religion werden die Schwerpunktthemen 2012 im
Abitur 2013 fortgeschrieben.
Schriftliche Abiturprüfung 2012: Verlässliches Format und inhaltliche Entlastung
Grundlage für die schriftliche Abiturprüfung 2012 sind die
curricularen Schnittmengen; das heißt, inhaltlich findet einmalig für
den Doppelabiturjahrgang eine Entlastung statt, weil in der
Schriftlichen Abiturprüfung 2012 alle Inhalte wegfallen, die nicht
sowohl im Kursstufenplan 2001 als auch im Bildungsplan 2004 enthalten
sind.
Nach wie vor gibt es in den üblichen Fächern die Schwerpunktthemen
für die schriftliche Abiturprüfung; sie werden in der Kursstufe
gemeinsam bis zur schriftlichen Abiturprüfung in den Kursen erarbeitet.
Im Rahmen des Kursstufenplans 2001 wird die schriftliche
Abiturprüfung seit Jahren hin auf eine offene Fragestellung, auf
Kompetenzorientierung, auf eine exemplarische Aufgabenstellung
weiterentwickelt; die schriftliche Abiturprüfung 2012 wird sich
organisch in diesen Weg einfügen.
Deshalb kann das Kultusministerium versichern, dass keiner der
beiden Jahrgänge, G8 oder G9, bevorzugt oder benachteiligt sein wird!
Folgefragen des
Abiturjahrgangs 2012: Studienplätze, Plätze im freiwilligen sozialen
oder ökologischen Jahr, Plätze im Wehr- und Zivildienst,
Ausbildungsplätze
Nach der Prognose des Statistischen Landesamts 2007 ist im Jahr 2012
mit rund 56.900 Schulabgängerinnen und -abgängern aus öffentlichen und
privaten allgemein bildenden Schulen mit allgemeiner und fachgebundener
Hochschulreife zu rechnen. Im Vergleich zu 2011, in dem rund 34.000
Schulabgängerinnen und -abgänger erwartet werden, erhöht sich damit die
Zahl landesweit voraussichtlich um rund 22.900.
Insgesamt werden im Jahr 2012 aus den allgemein bildenden und den
beruflichen Schulen 71.100 Schulabgänger mit allgemeiner und
fachgebundener Hochschulreife erwartet (Vorjahreswert im Jahr 2011:
48.600).
Im Jahre 2012 werden außer in Baden-Württemberg nur in den Ländern
Brandenburg und Hessen (1. Etappe) sowie in der Hansestadt Bremen zwei
Jahrgänge zum Abitur geführt.
In einer Interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des
Kultusministeriums mit Vertretern des Ministeriums für Arbeit und
Soziales, des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des
Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie des
Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz werden derzeit
Folgefragen des doppelten Abiturjahrgangs 2012 wie Verdrängungsprozesse
zulasten von Real- und Hauptschülerinnen und -schülern beim Wettbewerb
um Ausbildungsplätze im dualen System, Auswirkungen auf die Zahl der
Ausbildungsplätze und auf die duale Ausbildung sowie auf die Plätze im
Wehr- und Zivildienst, im freiwilligen sozialen Jahr und im
freiwilligen ökologischen Jahr aufgearbeitet.
Bei Wehr- und Zivildienst besteht kein Handlungsbedarf, die Zahl der
Plätze reicht der Prognose nach aus; derzeit bleiben viele Plätze im
Zivildienst bereits unbesetzt.
In der Frage der Studienplätze ist im Rahmen des Ausbauprogramms
"Hochschule 2012" (Ministerratsbeschluss vom 12. Dezember 2005) bereits
Vorsorge getroffen worden, dass die Abiturientinnen und Abiturienten
des Jahrgangs 2012 nicht benachteiligt werden.
Baden-Württemberg hat sich als erstes Bundesland intensiv mit dem
Thema wachsender Studienberechtigtenzahlen und dem gleichzeitig auf dem
Arbeitsmarkt drohenden Fachkräftemangel auseinandergesetzt und konkrete
Maßnahmen eingeleitet. Für die Landesregierung gibt es keine
Alternative zum Ausbau der Hochschulen. Aus diesem Grunde wurde das
Ausbauprogramm "Hochschule 2012" entwickelt. Mit der schrittweisen
Schaffung von 16.000 zusätzlichen Studienanfängerplätzen von 2007 bis
zum Jahr 2012 sichert das Land die Chancen der nachwachsenden
Generation zur Aufnahme eines qualitativ hochwertigen Studiums an einer
der Landeshochschulen (einschließlich der Dualen Hochschulen, die aus
den Berufsakademien hervorgegangen sind). Da sich die Erweiterung des
Studienplatzangebots an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts orientiert,
trägt das Land gleichzeitig dazu bei, dass der sich vor dem Hintergrund
des demografischen Wandels in den nächsten beiden Jahrzehnten
abzeichnende Fachkräftebedarf gesichert werden kann.
Zur Umsetzung der ersten Ausbaustufe stellte das Land im
Doppelhaushalt 2007/2008 insgesamt 60 Mio. Euro bereit, mit denen die
Einrichtung von insgesamt rund 5.000 zusätzlichen
Studienanfängerplätzen bis Ende des Jahres 2008 gefördert wurde. Der
Entwurf des Staatshaushaltsplans 2009 sieht für das Ausbauprogramm
"Hochschule 2012" weitere 65 Mio. Euro vor, mit denen sowohl die
Ausbaumaßnahmen der Jahre 2007 und 2008 weiterfinanziert werden, zum
anderen aber weitere 3.500 neue Studienanfängerplätze landesweit
eingerichtet werden können. Ende 2009 stehen damit über 8.500
zusätzliche Studienanfängerplätze zur Verfügung, das ist mehr als die
Hälfte der rund 16.000 geplanten zusätzlichen Studienanfängerplätze.
Berechnungsgrundlage ist dabei eine hundertprozentige Eigenversorgung,
das heißt, wer in Baden-Württemberg sein Studium aufnehmen will, wird
dies tun können.